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   OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09   

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https://dejure.org/2009,9334
OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09 (https://dejure.org/2009,9334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2009 - 4 U 100/09 (https://dejure.org/2009,9334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2009 - 4 U 100/09 (https://dejure.org/2009,9334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § ... 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 4 Nr. 8; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 9; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 824 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; StGB § 186; ; StGB § 187

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung in einem Beitrag in einem Internet-Forum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Dann würden sich bei der streitgegenständlichen Äußerung wertende und tatsächliche Elemente gleichermaßen gegenüberstehen, ohne dass einer Seite der Vorzug gegeben werden könnte, so dass nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch dann im Zweifel von einem Werturteil auszugehen wäre (BVerfGE 85, 1 ff.).

    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder aber ob überwiegend, wenn auch vermischt mit Wertungen, über tatsächliche Vorgänge oder Zustände berichtet wird (BVerfGE 61, 1, 8 f.; 85, 1, 15; BGH a.a.O.).

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    So ordne auch der BGH etwa die Produkttests der Stiftung Warentest als wertende Meinungsäußerung ein, bei der die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen den Testberichten nur als unselbständige Wertungselemente untergeordnet seien (BGHZ 65, 325).

    Die Annahme einer rein wertenden Äußerung ist auch durch den Warentest-Fall des BGH (BGHZ 65, 325) nicht gerechtfertigt.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Da es auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend insoweit nicht das Verständnis der Parteien des Rechtsstreits, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges, an wirtschaftlichen Fragen interessiertes Publikum zumisst (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; 107, 275, 281; BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; BGH NJW 2006, 830, 836).

    Maßgebend hierfür ist eine umfassende und auf den Einzelfall bezogene Güter- und Interessenabwägung, die sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität der Beeinträchtigung im konkreten Fall vorzunehmen ist (BGH NJW 1997, 2513; 1998, 2141; 2006, 830; Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 95, 126).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während für Werturteile und Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200).

    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BVerfGE 90, 241, 247; BGHZ 132, 13, 21; 139, 95, 102).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BVerfGE 90, 241, 247; BGHZ 132, 13, 21; 139, 95, 102).

    Da es auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend insoweit nicht das Verständnis der Parteien des Rechtsstreits, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges, an wirtschaftlichen Fragen interessiertes Publikum zumisst (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; 107, 275, 281; BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; BGH NJW 2006, 830, 836).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BVerfGE 90, 241, 247; BGHZ 132, 13, 21; 139, 95, 102).

    Da es auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend insoweit nicht das Verständnis der Parteien des Rechtsstreits, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges, an wirtschaftlichen Fragen interessiertes Publikum zumisst (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; 107, 275, 281; BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; BGH NJW 2006, 830, 836).

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Insbesondere wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte, ist die Äußerung als Meinungsäußerung anzusehen (BVerfG NJW 1993, 1845; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 824 Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Da es auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend insoweit nicht das Verständnis der Parteien des Rechtsstreits, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges, an wirtschaftlichen Fragen interessiertes Publikum zumisst (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; 107, 275, 281; BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; BGH NJW 2006, 830, 836).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder aber ob überwiegend, wenn auch vermischt mit Wertungen, über tatsächliche Vorgänge oder Zustände berichtet wird (BVerfGE 61, 1, 8 f.; 85, 1, 15; BGH a.a.O.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um Diffamierung des Betroffenen, der letztlich allein an den Pranger gestellt werden soll (BVerfG NJW 1999, 1322; BGH NJW 2000, 1036; Palandt-Sprau, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 KA 3/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Soweit es die Behauptung zu c) anlangt, neigt der Senat dazu, einen Mischtatbestand anzunehmen (hierzu BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03 - OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2009 - 4 U 100/09 -), wobei der Satzteil "kaum vorhanden" eine Wertung enthält, die ggf. auf dem Beweis zugängliche Tatsachen zurückgeführt werden könnte.
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